Mit diesen Stichworten lassen sich die anhaltenden Veränderungen in St. Georg beschreiben, und gemeint sind damit starke Tendenzen der Aufwertung und Verdrängung, neuerdings auch Gentrifizierung genannt.
Der (fast) alltägliche Blick in die Zeitungen wirft ein bezeichnendes Licht auf eine ungebrochene Entwicklung, gegen die wir uns seit langem zur Wehr setzen und die uns im letzten Jahr zur Sammlung von 2.300 Unterschriften unter dem Aufruf „Gegen die Zerstörung der sozialen Strukturen in St. Georg“ veranlasste:
>Am 26. Juli meldete das „Hamburger Abendblatt“, dass die Durchschnittsmieten in St. Georg ähnlich wie in der HafenCity mittlerweile zwischen 11 und 16 Euro liegen.
>Am 22. Juli lagen dem Bauausschuss Hamburg-Mitte erneut Anträge auf Abgeschlossenheit für 45 St. Georger Wohnungen vor (Abgeschlossenheitserklärungen sind die formale Voraussetzung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen); doch das bezirkliche Gremium sah sich immerhin veranlasst, die Entscheidung darüber noch einmal zu vertagen.
>Ebenfalls im „Abendblatt“ war am 9. Juli zu lesen, dass im Gebiet „östliche Außenalster, St. Georg“ zurzeit gut 50.000 qm Büroraum leer stehen, Flächen, die für einige Hundert Wohnungen ausreichen dürften.
>Länger andauernder Leerstand von Wohnraum ist nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit, doch geahndet wird sie im Bezirk Mitte nur im absoluten Ausnahmefall. Auf eine Kleine Anfrage an den Senat (Bürgerschafts-Drucksache 19/6637 vom 9.7.2010) antwortete dieser kürzlich, ihm sei z.B. von dem seit weit mehr als zehn Jahren leer stehenden, mehrgeschossigen Gebäude in der Koppel 95 nichts bekannt – obwohl es einige Male Thema im Stadtteilbeirat war.
Die Liste ließe sich problemlos fortsetzen (einige weitere Beispiele finden sich im vorliegenden „Drachen“) und wirft die Frage auf, was tun eigentlich Senat und Bezirk, um dieser negativen Entwicklung Einhalt zu gebieten. Diese Frage ist auch deswegen zu stellen, weil Bezirksamtsleiter Markus Schreiber im neuen „Einkaufsführer St. Georg“ nassforsch behauptet, dass sich vor der Gentrifizierung „niemand fürchten braucht. Denn von Seiten des Bezirks wird mit großer Intensität daran gearbeitet, das Flair dieses einzigartigen Fleckchens in Hamburg zu bewahren.“ Aha! Den einzigen Punkt, den Schreiber anführen kann, ist die Soziale Erhaltungsverordnung, deren so genannter „Aufstellungsbeschluss“ am 22. Juni vom Senat verkündet wurde. Doch von dieser halbwegs vor einer weiteren Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen schützenden Verordnung wollte Schreiber gut sieben Jahre lang nichts wissen, gehörte er doch zu denjenigen aus der SPD und der CDU im Bezirk Mitte, die 2002 eine solche maßgeblich für St. Georg abgelehnt hatten. Bis irgendwann 2009 – als bereits gut 400 Mietwohnungen in St. Georg in teure Eigentumswohnungen umgewandelt und 200 neu gebaut worden waren – ein zartes Umdenken einsetzte, übrigens bei der SPD und der CDU.
Nun sind wir nach zähem Ringen einen Schritt weiter. Der Aufstellungsbeschluss bedeutet nämlich nicht nur, dass in den nächsten Monaten eine repräsentative Erhebung unter 20 % der hiesigen Haushalte stattfindet, um die Notwendigkeit einer solchen Schutzverordnung zu begründen. Der Beschluss hat auch zur Folge, dass seit dem 22. Juni „eingehende Anträge auf Abriss, bauliche und Nutzungsänderung sowie Umwandlung für maximal ein Jahr“ vom Bezirksamt zurückgestellt werden können. Können, wohlgemerkt! Jetzt wird sich also zeigen, wie ernst es dem Bezirk ist, nunmehr vorhandene Möglichkeiten zumindest der Verzögerung von weiteren Gentrifizierungsmaßnahmen zu nutzen.
Wie oben angeführt, hat der Bauausschuss Mitte am 22. Juli davon Abstand genommen, die 45 Abgeschlossenheitserklärungen sofort zur Kenntnis zu nehmen. Jedenfalls gibt es rechtliche Zweifel, wie mit solcherart Bescheinigungen nach dem Aufstellungsbeschluss überhaupt umzugehen ist. Dieser Punkt wird zurzeit noch geprüft.
Entscheidend wird in den nächsten Monaten sein – laut Stadtentwicklungssenatorin Hajduk ist mit dem Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung nicht vor April 2011 zu rechnen –, wie viel Kraft und Personal das Bezirksamt dafür einsetzt, „eingehende Anträge auf Abriss, bauliche und Nutzungsänderung sowie Umwandlung“ intensiv zu prüfen und möglichst bis zum Frühjahr 2011 zu verzögern. Doch die oben angeführte Kleine Anfrage ergab, dass der Bezirk Mitte für St. Georg „keine zusätzlichen Kapazitäten“ zur Verfügung stellen wird, ganz sicher auch nicht der Senat. Damit aber droht, dass der so großartig verkündete Aufstellungsbeschluss in mancherlei Hinsicht Makulatur bleibt.
Sonntag, 15. August 2010




